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9. Amputationen


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[Hintergrund und Evidenz]

Ein Ziel dieser Leitlinie ist die Reduzierung der Amputationszahlen in Bezug auf diabetische Fußkomplikationen in Deutschland. Dies kann zum einen durch ein optimiertes Management der Diabetiker, zum anderen durch ein auf den Erhalt der Extremitäten abgestimmtes Management bei möglichen anstehenden Amputationen erreicht werden.

Vor einer Amputation sollte immer der Gefäßstatus überprüft werden sowie eine adäquate Therapie einer Infektion erfolgen. Die Absetzungslinien richten sich bei der operativen Sanierung des diabetischen Fußes primär nicht nach anatomischen Gegebenheiten, sondern nach dem vorliegenden Lokalbefund.

9-1 

Amputationen können durch die konsequente Anwendung von Maßnahmen der Basistherapie und insbesondere durch die Prophylaxe und adäquate Therapie von Infektionen vermieden werden.

Empfehlungsgrad B

 

9-2

Vor einer Amputation sollten plastisch rekonstruktive Maßnahmen erwogen werden, die einen Erhalt der betroffenen Extremität ermöglichen.

Empfehlungsgrad B

 

9-3

Vor einer Amputation soll der Gefäßstatus der betreffenden Extremität abgeklärt werden.

Empfehlungsgrad A

 

9-4

Amputationen sind nicht als primäre Behandlungsmaßnahmen bei schlecht heilenden Ulcera in Betracht zu ziehen.

Empfehlungsgrad A

 

Mögliche Indikationen

Aspekte für die Indikation zur Minoramputation

Lokalbefunde, die eine Minor- oder Grenzzonen-Amputation erforderlich machen können, umfassen:

  • ein offenes Gelenk;
  • einen freiliegenden Knochen (mit Zeichen einer Osteitis);
  • eine feuchte Gangrän oder
  • trockene Nekrose.
Aspekte für die Indikation zur Majoramputation

Die Extremität des Diabetikers ist in ihrem Erhalt bedroht, wenn

  • eine bestehende, distale Infektion aufsteigt (aszendierende Sepsisquelle);
  • eine verminderte Durchblutung zum Untergang von Muskelgewebe mit daraus folgender Bedrohung anderer Organfunktionen führt;
  • therapieresistente, vom Patienten nicht mehr tolerierbare Ruheschmerzen bestehen [22].

Zuletzt geändert: 16.02.2010
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