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11. QM, Qualitätsindikatoren


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Qualitätsmanagement

Korrekte ärztliche Berufsausübung und Behandlungsgrundsätze

Ärztinnen und Ärzte sind sowohl durch das Berufsrecht als auch durch das Sozialrecht zur Qualitätssicherung und zur fachlichen Fortbildung verpflichtet. Dabei haben sie die in der Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte festgeschriebenen Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung zu berücksichtigen (s. Tabelle 11).

Tabelle 11: Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung: Auszug aus der (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte i. d. Fassung von 2004[A]

 

Umgang mit Patientinnen und Patienten

Eine korrekte ärztliche Berufsausübung verlangt, dass Ärztinnen und Ärzte beim Umgang mit Patientinnen und Patienten

  • ihre Würde und ihr Selbstbestimmungsrecht respektieren,
  • ihre Privatsphäre achten,
  • über die beabsichtigte Diagnostik und Therapie, ggf. über ihre Alternativen und über ihre Beurteilung des Gesundheitszustandes in für die Patientinnen und Patienten verständlicher und angemessener Weise informieren und insbesondere auch das Recht, empfohlene Untersuchungs- und Behandlungsmaßnahmen abzulehnen, respektieren,
  • Rücksicht auf die Situation der Patientinnen und Patienten nehmen,
  • auch bei Meinungsverschiedenheiten sachlich und korrekt bleiben,
  • den Mitteilungen der Patientinnen und Patienten gebührende Aufmerksamkeit entgegenbringen und einer Patientenkritik sachlich begegnen.

Behandlungsgrundsätze

Übernahme und Durchführung der Behandlung erfordern die gewissenhafte Ausführung der gebotenen medizinischen Maßnahmen nach den Regeln der ärztlichen Kunst.

Dazu gehört auch

  • rechtzeitig andere Ärztinnen und Ärzte hinzuzuziehen, wenn die eigene Kompetenz zur Lösung der diagnostischen und therapeutischen Aufgabe nicht ausreicht,
  • rechtzeitig die Patientin oder den Patienten an andere Ärztinnen und Ärzte zur Fortsetzung der Behandlung zu überweisen,
  • dem Wunsch von Patientinnen und Patienten nach Einholung einer Zweitmeinung sich nicht zu widersetzen,
  • für die mit- oder weiterbehandelnden Ärztinnen und Ärzte die erforderlichen Patientenberichte zeitgerecht zu erstellen.

 

Der Gesetzgeber misst der Qualitätssicherung im Gesundheitswesen eine hohe Bedeutung bei und hat deshalb umfangreiche Regelungen erlassen, die sowohl die ambulante Versorgung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nach dem Sozialgesetzbuch V [B], als auch die rehabilitativen Maßnahmen nach Sozialgesetzbuch IX [C] betreffen.

Interne und externe Qualitätssicherung

Ausführliche Informationen zu entsprechenden Maßnahmen und Ergebnissen der internen und externen Qualitätssicherung werden angeboten von:

  • Bundesärztekammer [D];
  • Ärztekammern [E];
  • Kassenärztliche Bundesvereinigung [F];
  • Kassenärztliche Vereinigungen [G];
  • Deutscher Rentenversicherung Bund [H];
  • Gemeinsamer Bundesausschuss [I];
  • Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung [J];
  • Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin [K].
Qualitätssicherung im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung nach SGB V

Die Maßnahmen zur Dokumentation und Qualitätssicherung im Rahmen der strukturierten Krankenversorgung nach SGB V sind in Verordnungen des BMGS festgeschrieben.
Die Disease Management Programme werden vom Bundesversicherungsamt zugelassen, dem auch die Qualitätskontrolle der Verfahren obliegt.
Nähere Informationen über die zugelassenen Programme zum Thema Typ-2-Diabetes inklusive der Qualitäts- und Dokumentationsanforderungen finden Sie nachstehend.

Tabelle 12: Materialien der Kassenärztlichen Vereinigungen
zum DMP Typ-2-Diabetes (Stand: April 2006)

 

Bund (KBV)  

http://www.kbv.de/themen/6041.html

Baden-Württemberg 

http://www.kvbawue.de/dienstleistungen/neue-versorgungsformen/dmp/diabetes-ii.html

Bayern

http://www.kvb.de/de/praxis/praxisfuehrung/neue-versorgungsformen/dmp/diabetes-typ-2.html

Berlin

http://www.kvberlin.de/20praxis/20qualitaet/20dmp/diabetes2

Brandenburg

http://www.kvbb.de/dyn/epctrl/con/kvbb000495/cat/kvbb000111/mod/kvbb000334/pri/kvbb

Bremen

http://www.kvhb.de/versorgungsform/diabetes2.php

Hamburg

http://www.kvhh.net/kvhh/pages/index/p/189/0/t/DMP-Diabetes-II

Hessen

http://www.kvhessen.de/Mitglieder/Neue_Versorgungsformen-p-22829/DMP/DMP___Allgemeine_Informationen___Ver%C3%B6ffentlichungen.html

Mecklenburg-Vorpommern

http://www.kvmv.info/aerzte/25/20/DMP_Diabetes_mellitus_Typ_2

Niedersachsen

http://www.kvn.de/kvn/content/internet/kvs/hauptgeschaeftsstelle/
010/07/content_html?stelle=hauptgeschaeftsstelle&idd1=010&idd2=07

Nordrhein

http://www.kvno.de/10praxis/30geldundrecht/20vertraeg/dmp_diab/index.html

Rheinland-Pfalz

http://www.kv-rlp.de/info-center/info-center/dmp/diabetes-mellitus-typ-2.html


Saarland


http://www.kvsaarland.de

Sachsen

http://www.kvs-sachsen.de/mitglieder/disease-management-programm/dmp-diabetes-mellitus-typ-2

Sachsen-Anhalt 

http://www.kvsa.de/index.php?id=112027000175

Schleswig-Holstein 

http://www.kvsh.de/KVSH/index.php?StoryID=299&kat=19


Thüringen


http://www.kv-thueringen.de/arz/neueVF/DMP/diabetes/diabetesmellitus.html
Westfalen-Lippe  http://www.kvwl.de/arzt/qsqm/struktur/genehmigung/antrag/dmp_diabetes_2.htm

 

Qualitätsindikatoren

Für die Versorgung der Typ-2-Diabetiker ist durch die Deutsche Diabetes Gesellschaft ein Qualiätsmanagementsystem entwickelt worden („Diabetes Qualitäts Modell“ DQM), das auf den Ebenen der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität Anforderungen ausführlich darlegt.

Innerhalb dieses Qualitätsmanagement-Systems werden auch Indikatoren erhoben, die die Qualität der Versorgung abbilden können.

Weiterführende Informationen zu den Dokumentationsmöglichkeiten erhalten Sie unter http://www.dqm-online.de/web/aktuell/handbuch/links/.

Die Festlegungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu den DMP enthalten ebenfalls Anforderungen an mögliche Qualitätsindikatoren, zu finden unter http://www.dqm-online.de/web/aktuell/handbuch/links/.

 


 

  1. Bundesärztekammer (Hrsg) (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte in der Fassung von 2006 – C. Verhalten-regeln (Grundsätze korrekter ärztlicher Berufsausübung). Berlin, Internet-Programm der Bundesärztekammer. http://www.bundesaerztekammer.de/downloads/MBOStand20061124.pdf (Zugriff: 28.6.2010)
  2. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Sozialgesetzbuch - Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung. Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/index.html (Zugriff: 28.6.2010)
  3. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung. Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen. Internet: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_9/index.html (Zugriff: 28.6.2010)
  4. Bundesärztekammer. Qualitätssicherung ärztlicher Berufsausübung. Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=1.120 (Zugriff: 28.6.2010)
  5. Bundesärztekammer. Adressen und Links zu den Ärztekammern. Internet: http://www.bundesaerztekammer.de/page.asp?his=0.8.5585  (Zugriff: 28.6.2010)
  6. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Dokumente zu den Themenbereichen Disease-Management-Programme, Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement. Internet: http://www.kbv.de/qs/qualitaet_index.htm (Zugriff: 28.6.2010)
  7. Kassenärztliche Bundesvereinigung. Qualitätssicherung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen. Internet: http://www.kbv.de//2509.html (Zugriff: 28.6.2010)
  8. Gemeinsamer Bundesausschuss. Qualitätssicherung im Gesundheitswesen. Internet: http://www.g-ba.de/institution/themenschwerpunkte/qualitaetssicherung (Zugriff: 28.6.2010)
  9. Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung. Programme und Qualitätsreporte. Internet: http://www.bqs-online.de (Zugriff: 28.6.2010)
  10. Ärztliches Zentrum für Qualität in der Medizin. QMA – Das Informations- und Fortbildungsprogramm für Qualitätsmanagement in der ärztlichen Versorgung. http://www.q-m-a.de (Zugriff: 28.6.2010)

 

Zuletzt geändert: 09.07.2010
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